Wir möchten alle Benutzer dieser Anlage darauf hinweisen, das diese Anlage eine Wettkampfanlage ist, die von drei Wettkampfmannschaften des Vereins sowie von mehreren Mannschaften aus der Stadt Leipzig sowie aus dem Leipziger Umland zum Punktspielbetrieb genutzt werden.
Wir bitten alle Benutzer, folgende Bahnordnungspunkte zu berücksichtigen:
1. Die Nutzungswünsche werden vom Geschäftsführer Herrn Hartmut Ballenberger sowie über die Gaststätte „Sportlerbaude“ entgegengenommen und terminlich notiert und sind im Aushang auf der Kegelbahn mindestens einen Monat im Voraus einzusehen.
2. Die Bahnanlage darf nur mit dafür vorgesehenen Sportschuhen (schwarze Sohlen sind nicht gestattet!) betreten werden.
Für Kinder unter 6 Jahren ist das Kegeln nicht gestattet. Die Kugel darf nur auf der Auflagebohle (rotbraun) aufgesetzt werden.
3. Die Clubleiter oder andere befugte Personen sind für eine ordnungsgemäße Bedienung der Wandschaltpulte verantwortlich. Nach Spielschluss haben sich die Kegel oben in der Zentrierscheibe zu befinden und der Schlüssel im Wandschaltpult steht auf „AUS“. Im Totalisator darf kein roter Punkt mehr zu sehen sein. (obere Anzeigenleiste).
Das Betreten des Aufstellbereiches ist nur zum Zweck der Umschlingung der Kegel oder beim Ausbleiben der Kugeln gestattet.
4. Störungen beim Betreiben der Aufstellanlage oder festgestellte Mängel sind telefonisch bei Herrn Heiko Pech Tel.: 0173-6199674 oder bei dem Gaststättenbetreiber Herrn André Wolf zu melden.
5. Die Bewirtschaftung der Kegelbahn erfolgt ausschließlich durch die Gaststätte „Sportlerbaude“ Inhaber Herr André Wolf.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind die Kegelsportler, die Wettkämpfe Samstag und Sonntag betreiben. Leere Flaschen sind selbst zu entsorgen!
6. Die Bahnanlage sowie die genutzten Räumlichkeiten sind in einem sauberen Zustand zu verlassen. Erforderliche Reinigungsgeräte befinden sich in der Umkleidekabine.
Unordentliches Verlassen der Kegelbahn mit dazugehörigen Nebenräumen (Verschmutzung der Räume, Kegelbahn…) ziehen das Zahlen einer Reinigungsgebühr, nach Feststellen des Verursachers, in Höhe von 30,00€ nach sich.
Bei wiederholten Verstößen gegen diese Ordnung kann eine weitere Benutzung der Kegelanlage untersagt werden.
7. Für abhanden gekommene Garderobe, Geld- und Wertgegenstände übernimmt der Verein keine Haftung
8. Jeder Nutzer dieser Bahn erhält die Bahnordnung ausgehändigt, bestätigt den Erhalt mit der Unterschrift und diese gelesen zu haben.
Die neue Bahnordnung tritt am 01.04.2014 in Kraft.
Leipzig, den 21.03.2014
Die Leitung der Abteilung Kegeln